VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Für eine Berufung, mit der ein Antrag auf Ergänzung eines erstinstanzlichen Urteils gemäß § 120 VwGO verfolgt …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Für eine Berufung, mit der ein Antrag auf Ergänzung eines erstinstanzlichen Urteils gemäß § 120 VwGO verfolgt wird, ist das Rechtsschutzbedürfnis entfallen, wenn die Entscheidung, die mittels Urteilsergänzung noch getroffen werden soll, bereits in einem vorangegangenen Berufungsverfahren rechtskräftig ergangen ist.