OVG NRW 5. Senat Beschluss

Zulassung der Berufung bei Frage des Fachrichtungswechsels im BAföG KI-Titel

BAföG · Fachrichtungswechsel · Zulassung der Berufung · Verwaltungsgerichtsbarkeit · Studienwechsel

Verwaltungsrecht

Tenor

Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen. Das Zulassungsvorbringen des beklagten Förderungswerks begründet ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der entscheidungstragenden Annahme des Verwaltungsgerichts, die Klägerin habe mit ihrem Wechsel von dem Studiengang Zahnmedizin an der Universität C. zu dem Studiengang Zahnmedizin an der Universität X. -I. einen Fachrichtungswechsel i. S. v. § 7 Abs. 3 Satz 3 BAföG vollzogen.