OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 4. Strafsenat Beschluss

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext

Strafrecht Beschwerde verworfen

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

Gründe

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.