BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats Ablehnung einstweilige Anordnung

Ablehnung des Erlasses einer weiteren eA bzgl eines Protestcamps anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg …

Ablehnung des Erlasses einer weiteren eA bzgl eines Protestcamps anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg: Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz - Ausgleich zwischen Demonstrationsfreiheit und öffentlichen Interessen obliegt in erster Linie fachnahen Instanzen vor Ort

Verfassungsrecht Eilantrag abgelehnt

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.