EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 1

Wettbewerb – Kartelle

FRA.BO SpA gegen Europäische Kommission

Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Geldbußen – Mitteilung über Zusammenarbeit – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen – Mildernde Umstände – Erlass der Geldbuße – Berechtigtes Vertrauen – Gleichbehandlung

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die FRA.BO SpA trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 4180 der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/F-1/38.121 – Rohrverbindungen), hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerin mit dieser Entscheidung verhängten Geldbuße