BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung zitiert von 6

Parallelentscheidung

Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.