Aussetzung des Beschwerdeverfahrens wegen Vorabentscheidungsverfahren KI-Titel
BGH, Beschluss vom 7. März 2024 - I ZR 118/23
Gewerblicher Rechtsschutz
Tenor
Das Beschwerdeverfahren wird in entsprechender Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem anhängigen Verfahren C-440/23 ausgesetzt.