OVG NRW Beschluss

OVG NRW – 15 A 1832/94

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

Das Berufungsverfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren bis zum 7. April 1995 auf 11.100,-- DM, ab dann auf 9.450,-- DM festgesetzt.

Dieser Beschluß ist unanfechtbar.