OLG Köln · Nordrhein-Westfalen 14. Zivilsenat - Familiensenat Beschluss

Berichtigung von Wohnort und Bezeichnung der Kinderklinik in FamFG-Beschluss KI-Titel

FamFG · Berichtigung von Beschlüssen · Wohnortangabe · Kinderklinik

Familienrecht

Tenor

Der Beschluss des Senats vom 22.12.2022 wird gemäß § 42 Abs. 1 FamFG von Amts wegen dahingehend berichtigt,

a. dass das verfahrensbetroffene Kind unter der Adresse J.-straße, C. wohnhaft ist und

b. dass es auf Seite 19 des Beschlusses im drittes Absatz unter Ziffer (1), Zeile 5, heißen muss „Kinderklinik“ (statt Uniklinik).

Gründe

1

Rechtsbehelfsbelehrung:

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.