EuG Zweite Kammer Urteil

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

Brighton Collectibles, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BRIGHTON – Ältere nationale Wort- und Bildmarken BRIGHTON sowie andere ältere Zeichen BRIGHTON – Relative Eintragungshindernisse – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Brighton Collectibles, Inc. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

3. Felmar trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Juni 2010 (Sache R 408/2009-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Brighton Collectibles, Inc. und Felmar