EuG Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf einstweilige Anordnung

Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband gegen Europäische Kommission

Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf einstweilige Anordnung – Offensichtliche Unzulässigkeit

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Der Streithilfeantrag der Westdeutsche ImmobilienBank AG hat sich erledigt.

3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses der Kommission vom 21. Dezember 2010, C(2010) 9525 final, Staatliche Beihilfe MC 8/2009 und C 43/2009 – Deutschland – WestLB Veräußerungen, soweit sich daraus die Verpflichtung zur Einstellung des Neugeschäfts der Westdeutsche ImmobilienBank AG nach dem 15. Februar 2011 ergibt