EuG Siebte Kammer Urteil zitiert von 4

Staatliche Beihilfen – Schiffbau

Elliniki Nafpigokataskevastiki AE Chartofylakeiou, Howaldtswerke-Deutsche Werft GmbH und ThyssenKrupp Marine Systems AG gegen Europäische Kommission

Staatliche Beihilfen – Schiffbau – Beihilfe der griechischen Behörden in Form einer Freistellungsgarantie – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird – Begriff der staatlichen Beihilfe – Zurechenbarkeit zum Staat – Staatliche Mittel – Kriterium des privaten Investors

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Elliniki Nafpigokataskevastiki AE Chartofylakeiou, die Howaldtswerke-Deutsche Werft GmbH und die ThyssenKrupp Marine Systems AG tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission und der Trapeza Peiraios AE.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung von Art. 16 der Entscheidung 2009/610/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die von Griechenland gewährten Beihilfen C 16/04 (ex NN 29/04, CP 71/02 und CP 133/05) für die Hellenic Shipyards SA (ABl. 2009, L 225, S. 104)