EuG Zweite Kammer Urteil

EAFGL – Abteilung Garantie

Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

EAFGL – Abteilung Garantie – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Butter – Mengenmäßige Kontrolle des gewonnenen Erzeugnisses – Kontrollen vor Ort – Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2591/97

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/554/EG der Kommission vom 27. Juli 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben (ABl. L 218, S. 12), soweit darin bestimmte vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland im Bereich des Butterfetts in der Lebensmittelherstellung getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden.