OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Nach einem Eingriff zum Abbruch einer Zwillingsschwangerschaft (Geminischwangerschaft) schulden Krankenhaus …

Zivilrecht

Leitsatz

1. Nach einem Eingriff zum Abbruch einer Zwillingsschwangerschaft (Geminischwangerschaft) schulden Krankenhaus und nachbehandelnder Gynäkologe der Patientin den deutlichen Hinweis, daß wegen des Risikos des Fortbestands der Schwangerschaft eine Nachkontrolle dringend erforderlich ist.

2. Auch nach der neueren Rechtsprechung (BVerfGE 88, 203 = NJW 93, 1751; BGH VersR 94, 425 = NJW 94, 788; 95, 964= NJW 95, 1609) bleibt der Deliktsschutz für immaterielle Belastungen einer Frau im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Schwangerschaftsunterbrechung aufgrund der sogenannten sozialen Indikation bestehen.