Haushaltsbefristung – Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Haushaltsbefristung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Arbeitsrecht Aufgehoben
Tenor
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. April 2009 - 9 Sa 403/08 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 6. August 2008 - 4 Ca 71/08 - wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.