EuGH Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs

Sumitomo Chemical Agro Europe SAS gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Rechtsmittel – Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Richtlinie 91/414/EWG – Richtlinie 2006/132/EG – Wirkstoff Procymidon – Dringlichkeit

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Sumitomo Chemical Agro Europe SAS trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 26. Februar 2007, Sumitomo Chemical Agro Europe / Kommission (T-416/06 R), mit dem ein im Rahmen einer Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2006/132/EG der Kommission vom 11. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Procymidon (ABl. L 349, S. 22) gestellter Antrag auf Antrag auf Aussetzung des Vollzugs wegen fehlender Dringlichkeit zurückgewiesen wurde