EuGH Sechste Kammer Beschluss zitiert von 1

Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag [jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG]

Strintzis Lines Shipping SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Rechtsmittel – Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag [jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG] – Wettbewerb – Kartelle – Vereinbarung zwischen Unternehmen – Nachprüfungsbefugnisse der Kommission

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor:

1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2) Das Anschlussrechtsmittel der Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird zurückgewiesen.

3) Die Strintzis Lines Shipping SA trägt 90 % der Kosten.

4) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt 10 % der Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache T-65/99 (Strintzis Lines Shipping SA / Kommission), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 9. Dezember 1998 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/34.466 – Griechische Fährschiffe) als unbegründet abgewiesen wurde