EuG Fünfte Kammer Urteil

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

Vicente J. Jiménez Sarmiento gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Berechnung der Frist für die Einreichung der Beschwerdebegründung bei der Beschwerdekammer – Regel 70 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 – Bisherige Praxis des Amtes – Begriff des entschuldbaren Irrtums

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Vicente J. Jiménez Sarmiento trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

3. Die Oxygène sport international trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 4. September 2009 (Sache R 312/2009-4), mit der die Beschwerde des Vicente J. Jiménez Sarmiento gegen die Entscheidung im Widerspruchsverfahren zwischen Letzterem und M. Robin, D. Falzone sowie M. Monseur als unzulässig erklärt wird

Angaben zur Rechtssache

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