OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen Beschluss zitiert von 1

Berichtigung von Schreibfehler in Urteilsangabe zur Zivilkammer KI-Titel

ZPO § 319 Abs. 1 · Berichtigung von Amts wegen · Schreibfehler · Urteilsangabe

Zivilrecht

Tenor

Der Tenor des am 10.04.2014 verkündeten Urteils des Senats wird gem. § 319 Absatz 1 ZPO wegen eines offensichtlichen Diktat- oder Schreibfehlers von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass es nicht „ Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln“ sondern richtig „Urteil der 65. Zivilkammer des Landgerichts Köln“ heißt.

Gründe

1

In dem Rechtsstreit

2

Der Tenor des am 10.04.2014 verkündeten Urteils des Senats wird gem. § 319 Absatz 1 ZPO wegen eines offensichtlichen Diktat- oder Schreibfehlers von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass es nicht „ Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln“ sondern richtig „Urteil der 65. Zivilkammer des Landgerichts Köln“ heißt.