Staatliche Beihilfen – Fehlendes individuelles Betroffensein
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Fehlendes individuelles Betroffensein – Unzulässigkeit
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
3. Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/708/EG der Kommission vom 23. Oktober 2007 über die staatliche Beihilfe C 34/06 (ex N 29/05 und ex CP 13/04), die die Bundesrepublik Deutschland für die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) in Nordrhein-Westfalen gewähren will (ABl. 2008, L 236, S. 10)