BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Einstweilige Anordnung

Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Erzwingung bzgl der Duldung von Untersuchungen im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung

Verfassungsrecht

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 16. August 2011 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.