BVerfG2. Kammer des Ersten SenatsEinstweilige AnordnungEinstw. Anordnung
Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Erzwingung bzgl der Duldung von Untersuchungen im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung
Verfassungsrecht
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 16. August 2011 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung
über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.