EuGH Sechste Kammer Urteil zitiert von 1

Richtlinie 2003/9/EG – Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/9/EG – Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten verstoßen, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.

2. Die Republik Österreich trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (ABl. L 31, S. 18) nachzukommen