VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Das Recht des Nachbarn hinsichtlich der Einhaltung von Bauwerks- und Grenzabständen ergibt sich aus § 25 Abs. …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Das Recht des Nachbarn hinsichtlich der Einhaltung von Bauwerks- und Grenzabständen ergibt sich aus § 25 Abs. 1 HBO.

2. Auch beim Bau einer Garage sind Bauwerks- und Grenzabstände grundsätzlich einzuhalten.

3. Die Baubehörde kann sich nicht auf eine Ausnahme nach § 13 Abs. 4, 5 RGaO berufen, wenn die Errichtung der Garage unter Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände möglich ist, (Anschluß an bisherige Rspr. des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts, insb. U.v. 1.11.1963, OS IV 55/62 und BVerwG, B. v. 12.5.1959, NJ 1959 S. 1382).