EuG Sechste Kammer Urteil zitiert von 1

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

The Procter & Gamble Company gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke P&G PRESTIGE BEAUTE – Ältere nationale Bildmarken Prestige – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009]

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 19. Juli 2007 (Sache R 681/2006-2) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten, die der Procter & Gamble Company im Verfahren vor dem Gericht entstanden sind.

3. Die Prestige Cosmetics SpA trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die der Procter & Gamble Company im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 19. Juli 2007 (Sache R 681/2006-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Prestige Cosmetics Srl und der Procter & Gamble Company

Angaben zur Rechtssache

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