EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 1

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

Giorgio Armani SpA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke AJ AMICI JUNIOR – Ältere nationale Bildmarke AJ ARMANI JEANS – Ältere nationale Wortmarke ARMANI JUNIOR – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 8. Juli 2010 (Sache R 1360/2009-2) wird aufgehoben.

2. Das HABM und Frau Annunziata del Prete tragen jeweils die Hälfte der Kosten, die der Giorgio Armani SpA im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind.

3. Das HABM und Frau del Prete tragen neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten, die der Giorgio Armani SpA im Verfahren vor dem Gericht entstanden sind.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Juli 2010 (Sache R 1360/2009-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Giorgio Armani SpA und Frau Annunziata del Prete