Der § 25 Abs. 1 HBO gewährleistet dem Nachbarn eines Bauherrn die ausreichende Belichtung seiner …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Der § 25 Abs. 1 HBO gewährleistet dem Nachbarn eines Bauherrn die ausreichende Belichtung seiner Aufenthaltsräume.
2. Im Falle einer nur geringfügigen Beeinträchtigung der Belichtung kann die ausreichende Belichtung nach wie vor gewährleistet sein.
3. Der § 25 Abs. 2 und 3 HBO hat keine nachbarschützenden Funktionen.
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