BGH 6. Strafsenat Beschluss

Berichtigung des Datums in Urteilsformel KI-Titel

BGH, Beschluss vom 14. November 2022 - 6 StR 426/22

Strafrecht Revision verworfen

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 30. Mai 2022 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird die Urteilsformel dahin berichtigt, dass das Datum des dort genannten Urteils des Landgerichts Würzburg „28. September 2021“ lautet. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.