BVerfG Erster Senat Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zitiert von 158

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Verfassungsrecht

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 30.000 € (in Worten: dreißigtausend Euro) festgesetzt.