EuGH Siebte Kammer Beschluss zitiert von 1

Berichtigung eines Schreibfehlers im Urteil Deutschland/Kommission KI-Titel

Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische Kommission

Verfahrensordnung · Berichtigung von Fehlern · Rechtsmittelverfahren · Europäischer Gerichtshof

Europarecht

Tenor

1. Im Rubrum des Urteils Deutschland/Kommission (C-360/14 P, EU:C:2015:457) sind nach der Nennung des Kanzlers die Angaben „aufgrund des schriftlichen Verfahrens,“ und „aufgrund des nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,“ einzufügen.

2. Die Urschrift des vorliegenden Beschlusses wird mit der Urschrift des berichtigten Urteils verbunden. Ein Hinweis auf den Beschluss ist am Rand der Urschrift des Urteils anzubringen.

Gründe

1

Am 9. Juli 2015 hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) das Urteil Deutschland/Kommission (C-360/14 P, EU:C:2015:457) erlassen.

2

Dieses Urteil enthält einen Schreibfehler, der nach Art. 154 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, der nach Art. 190 Abs. 1 dieser Verfahrensordnung auf das Rechtsmittelverfahren Anwendung findet, von Amts wegen zu berichtigen ist.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

In der Rechtssache C-360/14 P-REC

betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 24. Juli 2014,

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch T. Henze und A. Lippstreu als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt U. Karpenstein,

Rechtsmittelführerin,

andere Partei des Verfahrens:

Europäische Kommission, vertreten durch P. Mihaylova, M. Patakia und G. Wilms als Bevollmächtigte,

Beklagte im ersten Rechtszug,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Siebte Kammer)

unter Mitwirkung des Präsidenten der Sechsten Kammer, A. Arabadjiev, in Wahrnehmung der Aufgaben des Präsidenten der Siebten Kammer, sowie der Richter C. Lycourgos (Berichterstatter) und J.-C. Bonichot,

Generalanwalt: P. Cruz Villalón,

Kanzler: A. Calot Escobar,

nach Anhörung des Generalanwalts

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