Feststellung des Streitwerts bei Vergleichsvereinbarung KI-Titel
Streitwert · Feststellungsbegehren · GKG · Vergleich · Berufungsverfahren
Verwaltungsrecht
Tenor
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird mit Blick darauf, dass hier ein Feststellungsbegehren vorliegt, gemäß den §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 52 Abs. 2 GKG auf 5.000,- Euro festgesetzt; der Wert des zwischen den Beteiligten geschlossenen Vergleichs beträgt 8.561,06 Euro.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG sowie § 33 Abs. 4 Satz 3 RVG).