StGH Hessen Beschluss LS

Art. 126 HV enthält kein Grundrecht.

Verfassungsrecht

Leitsatz

1. Art. 126 HV enthält kein Grundrecht.

2. Der gesetzliche Richter kann nur durch das Gesetz, nicht durch einen ministeriellen Erlaß bestimmt werden.

Permalink

Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021960