EuGH Fünfte Kammer Urteil

Umwelt – Richtlinie 91/271/EWG

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Umwelt – Richtlinie 91/271/EWG – Umweltverschmutzung und Umweltbelastungen – Behandlung von kommunalem Abwasser

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen, dass es nicht bis zum 31. Dezember 2000 sichergestellt hat, dass das in die Kanalisation eingeleitete kommunale Abwasser der Gemeinden IE22, Bray, IE31, Howth, IE34, Letterkenny, IE40, Shanganagh, IE41, Sligo und IE 45, Tramore, County Waterford, vor der Einleitung in Gewässer einer Zweitbehandlung oder einer gleichwertigen Behandlung unterzogen wird und dass das in Gewässer eingeleitete Abwasser ab diesem Zeitpunkt den Anforderungen von Anhang I Abschnitt B der Richtlinie entspricht.

2. Irland trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40) – Keine Sicherstellung einer Zweitbehandlung oder einer gleichwertigen Behandlung des kommunalen Abwassers mehrerer Gemeinden (Bray, Howth, Letterkenny, Shanganagh, Sligo und Tramore, County Waterford) vor der Einleitung in Gewässer