BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung zitiert von 1
Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung
Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Straßenbaubeiträge
Verfassungsrecht – Nicht zur Entscheidung angenommen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.