BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung zitiert von 1

Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung

Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Straßenbaubeiträge

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.