BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Ablehnung einstweilige Anordnung

Erfolgloser Eilantrag gegen "3G-Pflicht" im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie im Luftverkehr …

Erfolgloser Eilantrag gegen "3G-Pflicht" im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie im Luftverkehr (§ 28b Abs 5 S 1 Nr 1 IfSG idF vom 22.11.2021) - unzureichende Antragsbegründung - Tenorbegründung

Verfassungsrecht Eilantrag abgelehnt

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil weder ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 BVerfGG dargelegt ist noch, dass eine zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.