EuG Fünfte Kammer Urteil zitiert von 2

Wettbewerb – Kartelle

Oxley Threads Ltd gegen Europäische Kommission

Wettbewerb – Kartelle – Europäischer Markt der Garne für die Automobilindustrie – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird – Geldbußen – Schwere der Zuwiderhandlung – Mildernde Umstände – Zusammenarbeit – Verhältnismäßigkeit – Gleichbehandlung – Leitlinien für die Festsetzung von Geldbußen

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Oxley Threads Ltd trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 3452 der Kommission vom 14. September 2005 in einem Verfahren nach den Artikeln 81 [EG] und 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/38.337 – PO/Garne) in ihrer durch die Entscheidung K(2005) 3765 der Kommission vom 13. Oktober 2005 geänderten Fassung und, hilfsweise, auf Herabsetzung der mit dieser Entscheidung gegen die Klägerin verhängten Geldbuße