EuG Siebte Kammer Beschluss zitiert von 1

Verfahren – Urteilsauslegung

People’s Mojahedin Organization of Iran gegen Rat der Europäischen Union

Verfahren – Urteilsauslegung – Offenkundige Unzulässigkeit

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Der Auslegungsantrag wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2. Der Rat trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der People’s Mojahedin Organization of Iran.

3. Die Französische Republik und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Auslegung des Urteils des Gerichts (Siebte Kammer) vom 4. Dezember 2008 in der Rechtssache T-284/08