BGH VII. Zivilsenat Beschluss

Nichtzulassung der Revision bei Streitwert von über 145.000 € KI-Titel

BGH, Beschluss vom 27. Juli 2022 - VII ZR 423/21

Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 14. April 2021 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: 145.047,49 €

Pamp Kartzke Jurgeleit

Graßnack Brenneisen