Zu den Voraussetzungen, unter denen laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 22 Abs 1 S 2 BSHG …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen, unter denen laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 22 Abs 1 S 2 BSHG abweichend von den Regelsätzen gewährt oder entsprechende Leistungen nach den §§ 3, 7 AsylbLG gekürzt werden dürfen, weil der Hilfeempfänger ein Kraftfahrzeug nutzt, das ihm der Halter unentgeltlich überläßt.