EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 4

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

Romuald Prinz Sobieski zu Schwarzenberg gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Romuald Prinz Sobieski zu Schwarzenberg – Ältere nationale Wortmarke JAN III SOBIESKI und ältere nationale Bildmarke Jan III Sobieski – Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Zahlung einer Beschwerdegebühr durch Einzahlung oder Überweisung innerhalb der Frist – Entscheidung der Beschwerdekammer, die Beschwerde für nicht eingelegt zu erklären – Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2869/95 – Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Keine außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umstände – Art. 81 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Romuald Prinz Sobieski zu Schwarzenberg trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 13. Mai 2009 (Sache R 771/2008-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der British American Tobacco Polska S.A. und Herrn Romuald Prinz Sobieski zu Schwarzenberg