EuGH Dritte Kammer Urteil zitiert von 4

Verordnung (EG) Nr. 809/2007

Französische Republik gegen Rat der Europäischen Union

Nichtigkeitsklage – Verordnung (EG) Nr. 809/2007 – Definition des Begriffs ‚Treibnetz‘ – ‚Thonaille‘ – Begründungspflicht – Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Diskriminierungsverbot

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Französische Republik trägt die Kosten.

3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigkeitsklage – Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 809/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 894/97, (EG) Nr. 812/2004 und (EG) Nr. 2187/2005 hinsichtlich Treibnetzen (ABl. L 182, S. 1) – Begriff „Treibnetz“ – Einbeziehung stabil gehaltener Netze wie der sogenannten Thonaille in diesen Begriff – Verstoß gegen die Begründungspflicht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Diskriminierungsverbot