Vorläufiger Rechtsschutz – Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft
Rosario Maria Pellegrini gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Rechtsmittel – Vorläufiger Rechtsschutz – Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft – Untätigkeit der Kommission – Zahlung eines Vorschusses auf den im Hauptverfahren beantragten Schadensersatz – Fehlender Fumus boni iuris
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Rosario Maria Pellegrini trägt seine eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsmittelverfahren.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 7. Januar 2008 in der Rechtssache Rosario Maria Pellegrini/Kommission (T-375/07 R), mit dem dieser den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz dahingehend, der Kommission aufzugeben, vorläufig den finanziellen Schaden zu ersetzen, der dem Antragsteller dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission es unterlassen habe, für die volle Anwendung und die zutreffende Auslegung der gemeinschaftlichen Bestimmungen über die Tätigkeiten von Finanzvermittlern zu sorgen, zurückgewiesen hat