EuG Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Finanzieller Zuschuss

Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro AE gegen Europäische Kommission

Vorläufiger Rechtsschutz – Finanzieller Zuschuss – Belastungsanzeige zwecks Rückforderung eines Zuschusses – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Verstoß gegen Formerfordernisse – Unzulässigkeit

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Belastungsanzeige der Kommission vom 22. Juli 2010, mit der ein im Rahmen eines finanziellen Zuschusses zur Unterstützung eines medizinischen Forschungsvorhabens gezahlter Betrag von 109 415,20 Euro zurückgefordert wird