BVerfG2. Kammer des Zweiten SenatsKammerbeschluss ohne Begründung
Nichtannahme einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels eines schweren Nachteils für den Beschwerdeführer
Verfassungsrecht– Nicht zur Entscheidung angenommen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da dem Beschwerdeführer durch die Nichtannahme kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. September 2014 - 2 BvR 2192/13 -, juris).