BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung

Nichtannahme einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels eines schweren Nachteils für den Beschwerdeführer

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da dem Beschwerdeführer durch die Nichtannahme kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. September 2014 - 2 BvR 2192/13 -, juris).

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.