EuGH Fünfte Kammer Beschluss zitiert von 1

Beamte – Beistandspflicht

Dorte Schmidt-Brown gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Rechtsmittel – Beamte – Beistandspflicht – Ablehnung des Antrags auf finanziellen Beistand im Rahmen einer bei den Gerichten des Vereinigten Königreichs erhobenen Verleumdungsklage

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Frau Schmidt-Brown trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 5. Juli 2005, Schmidt-Brown/Kommission (T-387/02), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 26. April 2002 abgewiesen hat, den Antrag der Rechtsmittelführerin u. a. auf finanziellen Beistand durch dieses Organ im Rahmen einer Verleumdungsklage abzulehnen, die die Rechtsmittelführerin beim High Court of Justice (England & Wales) gegen eine Gesellschaft erhoben hatte