EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 1

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DIRECT DRIVE

LG Electronics, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DIRECT DRIVE – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter und fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die LG Electronics, Inc. trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. September 2010 (Sache R 1027/2010-2) über die Anmeldung des Wortzeichens DIRECT DRIVE als Gemeinschaftsmarke