Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DIRECT DRIVE
LG Electronics, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DIRECT DRIVE – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter und fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
Europarecht Klage abgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die LG Electronics, Inc. trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. September 2010 (Sache R 1027/2010-2) über die Anmeldung des Wortzeichens DIRECT DRIVE als Gemeinschaftsmarke