Klage gegen Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke HONEYCOMB KI-Titel
Gemeinschaftswortmarke · Markenrecht · Abweisung der Klage · HABM · Beschwerdekammer
Europarecht Klage abgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Neoperl Servisys AG trägt die Kosten.
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Juli 2006 (Sache R 1388/2005-4) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke HONEYCOMB
Angaben zur Rechtssache
>lt>5