EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 2

Klage gegen Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke HONEYCOMB KI-Titel

Gemeinschaftswortmarke · Markenrecht · Abweisung der Klage · HABM · Beschwerdekammer

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Neoperl Servisys AG trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Juli 2006 (Sache R 1388/2005-4) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke HONEYCOMB

Angaben zur Rechtssache

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