Zur Konkretisierung einer Baugenehmigung durch die Betriebsbeschreibung.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Konkretisierung einer Baugenehmigung durch die Betriebsbeschreibung.
2. Ein großes Tiefbauunternehmen mit umfangreichem Fahrzeugpark und Baustofflager ist in einem faktischen Dorfgebiet unzulässig.