EuG Sechste Kammer Beschluss

Verordnung (EG) Nr. 530/2008

Veromar di Tudisco Alfio & Salvatore Snc und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Verordnung (EG) Nr. 530/2008 – Wiederauffüllung der Bestände von Rotem Thun – Festsetzung der TAC für 2008 – Handlung mit allgemeiner Geltung – Fehlendes individuelles Betroffensein – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen.

2. Die Veromar di Tudisco Alfio & Salvatore Snc und die 16 weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 530/2008 der Kommission vom 12. Juni 2008 über Sofortmaßnahmen für Ringwadenfischer, die im Atlantik östlich von 45° W und im Mittelmeer Fischerei auf Roten Thun betreiben (ABl. L 155, S. 9)