Unterrichtung nach § 17 KSchG ohne Berufsgruppen
Unterrichtung nach § 17 KSchG ohne Berufsgruppen - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Arbeitsrecht Revision zurückgewiesen
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Juni 2015 - 8 Sa 1550/14 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). VRiBAG Dr. Fischermeier ist an der Beifügung seiner Unterschrift verhindert Spelge