Abwicklung der Gewährung von Kinderzuschlag für ein uneheliches Kind (insoweit Einzelfall ohne grundsätzliche …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Abwicklung der Gewährung von Kinderzuschlag für ein uneheliches Kind (insoweit Einzelfall ohne grundsätzliche Bedeutung).
2. Obwohl im Verwaltungsprozeß die Rechtshängigkeit schon mit Eingang der Klageschrift bei Gericht eintritt, sind Prozeßzinsen erst von dem Zeitpunkt ab zu entrichten, zu dem der Schuldner eine Abschrift der Klageschrift erhalten hat.